Überweisungen

Die Kosten für Beratungen, Untersuchungen und Labordiagnostik werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Dies gilt auch für privat Versicherte, sie erhalten eine entsprechende Privatliquidation auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Für molekulargenetische Untersuchungen benötigen wir zusätzlich zum Überweisungsschein Muster 6 einen Überweisungsschein Muster 10 (Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung) mit folgenden Angaben:
– Diagnose/Verdachtsdiagnose (ICD)
– ggf. Befunde
– Auftrag (zu untersuchende Gene).