II. Trimenon / FBA

Im zweiten Drittel der Schwangerschaft können mit Hilfe der Ultraschalluntersuchung die Organe des Fetus beurteilt werden. Ein sehr weitgehender Ausschluss körperlicher Entwicklungsstörungen ist möglich.
Die differenzierte Beurteilung des Wachstums des Fetus, seiner Organe und deren Funktionen erlauben die Diagnostik einzelner Organfehlbildungen
und komplexer, auch genetischer Syndrome. Diese werden in weiteren Untersuchungen genauer geklärt. Die Blutversorgung der Plazenta und des Feten (Dopplersonografie der Arteriae uterinae) kann gemessen werden.

Seit dem III. Quartal 2013 gilt ein erweitertes Basis-Screening (20 Wochen),
das vom Gemeinsamen Bundesausschuss („Mutterpass“) beschlossen
wurde und von qualifizierten FrauenärztInnen abgerechnet werden kann.
Die Qualifizierung erfolgt über eine internetbasierte Prüfung.
Unverändert können alle Patientinnen mit den bisher und weiterhin geltenden Indikationen zum differenzierten Ausschluss von Fehlbildungen
(DEGUM-Stufe III) an die Pränatal-Medizin München überwiesen werden.